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Zur Berichterstattung in der Badischen Zeitung über das Bauprojekt Badwiese ("Der Weg ist endgültig frei für die Badwiese"/BZ vom 29. Oktober) hatte die Stadtverwaltung eine unrichtige Auskunft gegeben. Es war nicht so, dass der Anlieger eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt hat und sie dann abgelehnt wurde. Vielmehr hatte der Anlieger, wie die Stadtverwaltung am Dienstag korrigierte, keine Berufung eingelegt, sondern die Frist für die Berufungseinlegung sei lediglich ausgelaufen, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.
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