Account/Login

Die Berufungsfrist zur Badwiese war abgelaufen

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Zur Berichterstattung in der Badischen Zeitung über das Bauprojekt Badwiese ("Der Weg ist endgültig frei für die Badwiese"/BZ vom 29. Oktober) hatte die Stadtverwaltung eine unrichtige Auskunft gegeben. Es war nicht so, dass der Anlieger eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt hat und sie dann abgelehnt wurde. Vielmehr hatte der Anlieger, wie die Stadtverwaltung am Dienstag korrigierte, keine Berufung eingelegt, sondern die Frist für die Berufungseinlegung sei lediglich ausgelaufen, sodass das Urteil rechtskräftig wurde.

Ressort: Elsass

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 30. Oktober 2024: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
die Kommentarfunktion ist aktuell geschlossen, es können keine neuen Kommentare veröffentlicht werden.

Öffnungszeiten der Kommentarfunktion:
Montag bis Sonntag 6:00 Uhr - 00:00 Uhr


Weitere Artikel