Account/Login

Die Begleitung begleiten

Getrennte Eltern bei der Wieder-Begegnung mit dem Kind: Wer hilft, bei Kritik an dieser Hilfe?.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Begleiteter Umgang soll Trennungskinder nicht allein lassen.  | Foto: DPA
Begleiteter Umgang soll Trennungskinder nicht allein lassen. Foto: DPA

Derzeit sind es in Freiburg etwa vierzig einstige Paare mit Kindern, deren streitbare Trennung vorm Familiengericht eine hilfreiche Anweisung verordnet bekamen: Um beispielsweise einem Vater nach langer, oft auch beladener Abwesenheit wieder ein unbelasteteres Begegnen mit seinem Kind zu ermöglichen, kann vom Familiengericht ein sogenannter "Begleiteter Umgang" angeordnet werden. Wer allerdings den begleiteten Umgang begleitet, und wie mit Kritik und Unzufriedenheit seitens der Beteiligten verfahren wird, fragen sich einige Betroffene.

Etwa 200 000 Paare mit Kindern trennen sich Jahr für Jahr in Deutschland. Fachleute gehen davon aus, dass ungefähr zehn Prozent solcher Trennungen so konflikthaft verlaufen, dass sie bis vors Gericht gehen – genaue Statistiken gibt es zu diesem ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel