Anwohnerparken

Die Beamten denken gar nicht daran, von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen

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Zum Bericht "Klage gegen die Anwohnerparkgebühr" (BZ vom 16. Dezember) über einen Freiburger mit Behinderung, der gegen die aktuellen Regeln für das Anwohnerparken juristisch vorgehen will.

Für das Problem des Herrn Stegemann gibt es eine einfache beziehungsweise praktische Lösung, vorausgesetzt natürlich, die Stadtverwaltung hat nicht nur auf dem Papier Verständnis für seine Lage: Gegen das geltende Recht verstoßen – und das Ordnungsamt verschont ihn aufgrund des im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzips mit Verwarnungsgeldern.

Ich selber kann seit einem Unfall im vergangenen Jahr nicht mehr Fahrrad fahren und bin nun ebenfalls auf mein Auto angewiesen. Einen Schwerbehindertenausweis, der es mir ermöglichen würde, während der paar Minuten, die mein Einkauf dauert, im eingeschränkten Halteverbot zu parken, habe ich am 28. Februar 2024 beim Versorgungsamt beantragt, bis heute jedoch nicht erhalten.

Wenn ich nun mit meiner Krücke zum Auto zurückhumple und gerade aufgeschrieben werde, da kümmert es die Gemeindevollzugsbeamten leider überhaupt nicht, dass bei mir die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis offensichtlich vorliegen; sie denken gar nicht daran, von ihrem Ermessen Gebrauch zu machen. Mit dieser Begründung habe ich auch einmal gegen einen Bußgeldbescheid geklagt, aber in eigener Sache soll man sich ja bekanntlich nicht vertreten, vor Gericht ging mir dann die Puste aus...

Ein besonders krasser Fall, der geeignet ist, die Einstellung der Stadtverwaltung zum Opportunitätsprinzip beziehungsweise zu Ordnungswidrigkeiten als Einnahmequelle zu dokumentieren, wurde mir gerade von einem Geschäftsfreund zugetragen – er sagte, nachdem er eingeparkt hatte, zu der zufällig anwesenden Politesse, dass er sogleich einen Parkschein lösen würde; diese meinte zu ihm, kein Problem, doch als er vom Parkscheinautomaten zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, hing das Knöllchen bereits an seinem Scheibenwischer!

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