In der NS-Zeit wurden bis zu 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Auch in Lörrach und Schopfheim operierten zwei Ärzte auf Grundlage des "Erbgesundheitsgesetz". Dafür wurden sie nie zu Rechenschaft gezogen.
Dicker Staub bedeckte die Akten, in denen Johann Faltum vor drei Jahren im Keller des Kreisklinikums Lörrach das vergessene Schicksal von mehr als 400 Menschen aus dem Landkreis Lörrach fand. Sie wurden zwischen 1934 und 1945 in den Krankenhäusern in Lörrach und Schopfheim im Geiste des Nationalsozialismus, um die "Reinhaltung des gesunden Volkskörpers" zu gewährleisten, zwangssterilisiert, unfruchtbar gemacht. Auf Basis des Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses", dem sogenannten "Erbgesundheitsgesetz", galten Menschen mit körperlichen oder geistigen Krankheiten oder solche, die nur im Verdacht ...