Die Abwassergebühr wird gesplittet
Künftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser / Befliegung gibt Aufschluss über Beschaffenheit der Flächen.
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BUCHENBACH. Abwasser ist nicht gleich Abwasser. Das stellte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof vor einem Jahr fest. Das Urteil gibt vor, dass die Kommunen Gebühren für die Entsorgung von Schmutzwasser und für die Ableitung von Regenwasser getrennt voneinander aufstellen. Bislang wurde eine Einheitsgebühr erhoben, bezogen auf die Menge an Trinkwasser, die laut Wasseruhr in einem Haus verbraucht wird.
In seiner Sitzung am Montag vollzog der Gemeinderat Buchenbach diese Vorgabe und beauftragte das Heilbronner Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz, die überbauten und versiegelten Flächen auf der ...