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Der Deutsche Handballbund (DHB) hat im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr auch vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Gericht kam in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Urteil, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhängigen Kommission beenden muss und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli. Im Hauptsacheverfahren entschied das Gericht, dass im Rahmen der Trainerordnung des DHB ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei. Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von Vorwürfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte. Die Spielerinnen werfen dem 53-Jährigen Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vor.
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