Der Tod war nicht Folge eines Gerangels

Der Rechtsmediziner sagte aus.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG/LAHR. Der Stich, mit dem in der Nacht vom 29. zum 30. Mai letzten Jahres ein 19-jähriger Spätaussiedler in der Lahrer Diskothek "Arlekino" getötet wurde, ist nicht die unbeabsichtigte Folge eines Gerangels. Diese Aussage hat der Freiburger Rechtsmediziner Wolf Rupp am gestrigen achten Verhandlungstag der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht Offenburg der Behauptung des der Tat beschuldigten und geständigen Andrej S. entgegengesetzt.

Rupp hatte das zur Tatzeit mit 1,38 Promille alkoholisierte Opfer zwei Tage nach der Tat obduziert. Außer der Einstichverletzung sei die - komplett schwarze - Bekleidung des jungen Mannes unversehrt gewesen. Körper, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel