Der Tod war nicht Folge eines Gerangels
Der Rechtsmediziner sagte aus.
Burkhard Zingler
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OFFENBURG/LAHR. Der Stich, mit dem in der Nacht vom 29. zum 30. Mai letzten Jahres ein 19-jähriger Spätaussiedler in der Lahrer Diskothek "Arlekino" getötet wurde, ist nicht die unbeabsichtigte Folge eines Gerangels. Diese Aussage hat der Freiburger Rechtsmediziner Wolf Rupp am gestrigen achten Verhandlungstag der 1. Schwurgerichtskammer am Landgericht Offenburg der Behauptung des der Tat beschuldigten und geständigen Andrej S. entgegengesetzt.
Rupp hatte das zur Tatzeit mit 1,38 Promille alkoholisierte Opfer zwei Tage nach der Tat obduziert. Außer der Einstichverletzung sei die - komplett schwarze - Bekleidung des jungen Mannes unversehrt gewesen. Körper, ...