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Der Tod eines Kindes vor Gericht

Angeklagt ist fahrlässige Tötung / Mutter und Nachbar werden beschuldigt / Teich war nicht eingezäunt.  

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Ein Teich (hier im Botanischen Garten)...uf das Grundstück geschlichen hatte.    | Foto: dpa
Ein Teich (hier im Botanischen Garten) kann Kleinkindern zum Verhängnis werden. In Lienheim ertrank ein Vierjähriger, der sich trotz Zauns auf das Grundstück geschlichen hatte. Foto: dpa

WALDSHUT-TIENGEN/HOHENTENGEN (hjh). Wie weit geht die Aufsichtspflicht einer Mutter für ein vier Jahre altes Kind? Und: Wie gut muss ein Grundstücksbesitzer seinen Badeteich absichern, auch gegen unerlaubt eingedrungene Kleinkinder? Nach dem Tod eines Jungen im Mai 2009 in Lienheim müssen sich die Mutter und der Grundstücksnachbar seit Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Zweiter Verhandlungstag ist Mittwoch, 3. März, 13 Uhr, beim Amtsgericht.

Klar wurde am ersten Verhandlungstag, dass es in der betroffenen Familie ein Erziehungsproblem mit den drei Kindern gab. Die 29-jährige Mutter fühlte sich ...

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