Der strittige Punkt ist die Gebühr
Taucher sollen für Nutzung des Birkenwaldsees bezahlen / Gemeinde legt Widerspruch gegen Landratsamtsentscheidung ein.
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RHEINHAUSEN. Die Gemeinde wird weiter versuchen, ihre Satzung zur Nutzung des Birkenwaldsees mitsamt dem umstrittenen Paragraphen zur Regelung des Tauchens durchzusetzen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium Widerspruch einzulegen.
Die Gemeinde Rheinhausen hat die Nutzung des Birkenwaldsees geregelt. Das Landratsamt erklärte die ursprüngliche Fassung für rechtswidrig und lehnte ...