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BERLIN (AFP). Die Bundesregierung senkt die rechtlichen Hürden für den Abschuss von Wölfen: Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der erlaubt, Wölfe schon dann zu töten, wenn sie "ernste Schäden" am Tierbestand eines Halters anrichten. Bisher musste dieser in seiner Existenz bedroht sein, um eine Abschussgenehmigung zu erhalten. Zudem kann auch ein ganzes Wolfsrudel getötet werden, wenn es "im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang" immer wieder zu Schäden kommt und dies nicht einem Einzeltier angelastet werden kann. Die Freigabe zum Abschuss erfolgt durch Landesbehörden. Naturschützer kritisieren das Gesetz, auch wenn es den Schutz des Wolfs als Grundsatz beibehält. Wie mit Wölfen umzugehen ist, war lange Streitpunkt zwischen den Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt.
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