Der Kreis schafft die Quote nicht
Der Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung tritt am 1. August in Kraft / Deutliche Lücke bei qualifiziertem Personal.
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WALDSHUT-TIENGEN (ufr/BZ). Die Zeit drängt: Von 1. August haben nicht nur Kindergartenkinder über drei, sondern auch Ein- bis Dreijährige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Eltern, die leer ausgehen, haben die Möglichkeit, einen Betreuungsplatz sogar einzuklagen. Wie steht es um die Betreuungsplätze in Waldshut-Tiengen?
Derzeit seien alle U3-Plätze belegt, sagt die städtische Mitarbeiterin Brigitte Reichmann. Bis zum Sommer soll die Zahl der Kleinkindbetreuungsplätze in Waldshut-Tiengen um knapp 40 auf gut 130 ...