Account/Login

Der Hauskauf und seine Zusatzkosten

Anzeige Vor dem Erwerb sollte sich der Käufer über zunächst einmalige, danach aber auch über laufende Zahlungen klar werden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren Nebenkosten rechnen. Darunter fallen die Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar. Die Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben beim Haus-, Wohnungs- und Grundstückskauf, richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind vom Gesetzgeber festgeschrieben.

Bei einem Kaufvertrag über 300 000 Euro etwa liegen die Gebühren ein gutes Stück über 1500 Euro. Dazu kommen noch Telefon- und Schreibgebühren des Notariats sowie die geltende Mehrwertsteuer, die der Notar ebenfalls in Rechnung stellt. Dafür beurkundet der Notar den Kaufvertrag, wickelt die Bezahlung ab und sorgt für die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel