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Der Hauskauf und seine Zusatzkosten

  • & VPB

  • Di, 15. November 2005
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Anzeige Vor dem Erwerb sollte sich der Käufer über zunächst einmalige, danach aber auch über laufende Zahlungen klar werden.

Wer ein Haus kauft, der muss neben der reinen Kaufsumme mit weiteren Nebenkosten rechnen. Darunter fallen die Gebühren für den Kaufvertrag beim Notar. Die Kosten für die Beurkundung eines Kaufvertrags, in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben beim Haus-, Wohnungs- und Grundstückskauf, richten sich nach dem Wert der Immobilie und sind vom Gesetzgeber festgeschrieben.

Bei einem Kaufvertrag über 300 000 Euro etwa liegen die Gebühren ein gutes Stück über 1500 Euro. Dazu kommen noch Telefon- und Schreibgebühren des Notariats sowie die geltende Mehrwertsteuer, die der Notar ebenfalls in Rechnung stellt. Dafür beurkundet der Notar den Kaufvertrag, wickelt die Bezahlung ab und sorgt für die ...

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