"Der Grundgedanke ist Erziehung"
Im Jugendstrafrecht ist eine Haftstrafe nur die letzte von vielen Möglichkeiten – ein Gespräch mit Martin Graf, Richter in Lörrach.
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LÖRRACH. Wie kann man erreichen, dass sich straffällig gewordene Jugendliche künftig an Recht und Gesetz halten? Denn das ist das Ziel von Maßnahmen im Jugendstrafrecht. Auch wenn in der Bevölkerung mitunter Unverständnis über Gerichtsurteile herrscht – die Urteile sind nach diesem Ziel ausgerichtet, wie Martin Graf, Richter des Jugendschöffengerichtes Lörrach, sagt. Im vergangenen Jahr sind hier etwa 200 Anklagen erhoben worden.
Der Grundgedanke des Jugendstrafrechtes sei die Erziehung, so Graf. "Wie kann ich auf den jugendlichen Täter einwirken, damit er keine weiteren Straftaten mehr begeht?" Das Jugendstrafrecht ...