"Der freie Wille geht vor"
BZ–Interview: Der Jurist Rainer Sbrzesny erklärt, was das neue Patientenverfügungsgesetz für den Patienten bedeutet
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Seit dieser Woche besitzt das Land endlich ein Gesetz, das dem Willen des Patienten am Lebensende Geltung verschaffen soll – selbst wenn er ihn nicht mehr äußern kann. Aber kann man sich wirklich auf die neuen Paragrafen verlassen? Und welche Tücken sind bei einer Patientenverfügung zu beachten, wenn das Gesetz – die Zustimmung von Bundesrat und die Unterschrift des Bundespräsidenten vorausgesetzt – am 1. September in Kraft tritt? Michael Brendler sprach über diese Fragen mit dem Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, UPD, dem Juristen Rainer Sbrzesny.
BZ: Herr Sbrzesny, kann sich der Patient nun darauf verlassen, dass seinem Willen am Lebensende tatsächlich nachgekommen wird?Sbrzesny: Es ist jetzt auf jeden Fall geregelt, dass der Patientenwille verbindlich ist. Damit ist sowohl für die Patienten wie auch für die Mediziner für mehr Rechtssicherheit gesorgt. Problematisch bleibt aber immer noch die konkrete Situationsbeschreibung der Betroffenen. Denn damit diese Rechtssicherheit besteht, ist jeder gefordert, schon in seiner ...