Der Bundestag stellt Verharmlosung von Kriegsverbrechen unter Strafe
In einem Hau-Ruck-Verfahren hat der Bundestag das Delikt "Volksverhetzung" verschärft. Mit dem Krieg in der Ukraine habe der Schritt nichts zu tun, so das Justizministerium.
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Die Leugnung und Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden ist jetzt als "Volksverhetzung" strafbar. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag ohne jede Ankündigung das Strafrecht verschärft. Dies betrifft zum Beispiel die Leugnung und Verharmlosung von russischen Kriegsverbrechen in ...