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Der Aufhebungsvertrag ist kein Haustürgeschäft

Auch wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Wohnzimmer vereinbart wurde, gilt nicht das vereinfachte Widerrufsrecht.  

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Die Argumentation einer Putzfrau teilt das  BAG nicht.  | Foto: adobe.com
Die Argumentation einer Putzfrau teilt das BAG nicht. Foto: adobe.com
Ein Aufhebungsvertrag, der in der Wohnung des Arbeitnehmers geschlossen wird, ist rechtens. Er könne nicht ...

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