Denkmalseigenschaft soll wegfallen
Der Bad Krozinger Investor will jetzt Widerspruch gegen die Entscheidung des Denkmalamtes einlegen.
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STAUFEN. Am Anwesen St. Johannesgasse 2 kann weitergebaut werden. Nachdem das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald im Frühjahr einen Baustopp verfügt hatte, hat die Freiburger Behörde jetzt den neuerlichen Bauantrag von Investor Claus Hofmann aus Bad Krozingen genehmigt. Aber: Bestandteil des zweiten "Roten Punkts" ist der Verlust der Denkmalseigenschaft der Immobilie im Staufener Hinterstädtle. Den will Hofmann nicht hinnehmen, weil erhebliche steuerliche Vorteile wegfielen. Er hat Widerspruch eingelegt.
Mitarbeiter des Landratsamtes hatten sich im Februar, nachdem die Stadt Staufen und der Verein "Arbeitskreis Staufener Stadtbild" mehrfach darauf bestanden hatten, selbst ein Bild der Lage gemacht. Nach dem Ortstermin verfügte die Denkmalbehörde ...