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BGH-Urteil

Dem Sterben seinen Lauf lassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit passiver Sterbehilfe bekräftigt. Eine Heilbehandlung darf und muss abgebrochen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.  

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Rechtsanwalt Wolfgang Putz  und seine ...agensonde bei ihrer Mutter zu kappen.   | Foto: dpa
Rechtsanwalt Wolfgang Putz und seine Mandantin im Gericht: Ihr hatte er geraten, den Schlauch der Magensonde bei ihrer Mutter zu kappen. Foto: dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit passiver Sterbehilfe bekräftigt. Eine Heilbehandlung darf und muss abgebrochen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Im Konfliktfall darf dabei sogar der Schlauch zur Magensonde durchschnitten werden. Der BGH sprach deshalb den Münchner Anwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten ...

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