Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit passiver Sterbehilfe bekräftigt. Eine Heilbehandlung darf und muss abgebrochen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit passiver Sterbehilfe bekräftigt. Eine Heilbehandlung darf und muss abgebrochen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Im Konfliktfall darf dabei sogar der Schlauch zur Magensonde durchschnitten werden. Der BGH sprach deshalb den Münchner Anwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten ...