Dem Arbeitsamt die Stütze vorenthalten
Arbeitsloser verurteilt.
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LÖRRACH (tm). Wer seine Einkünfte nicht vollständig angibt und deshalb vom Arbeitsamt zu viel Leistungen erhält, macht sich des Betrugs strafbar. Diese Erfahrung musste ein 53-jähriger Mann am Amtsgericht machen. Doch weil er sich in einer Notlage befunden und das Geld inzwischen zurückgezahlt hat, verhängte das Gericht eine milde Strafe.
3716 Euro hat der 53-Jährige, der sich inzwischen selbstständig gemacht hat, von der "Grundsicherung und Arbeit im Landkreis Lörrach" (GAL) ...