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Bundesverfassungsgericht

Deals sind weiter möglich – in engen Grenzen

Ein klares "Ja, aber" aus Karlsruhe: Die Verfassungsrichter rüffeln zwar die Strafrichter wegen Deals in Strafprozessen, billigen aber das Gesetz, das Urteilsabsprachen erlaubt.  

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Urteilsabsprachen im Strafprozess bleiben möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2009 geltende gesetzliche Regelung für "derzeit noch" verfassungskonform erklärt, obwohl das Gesetz von den ...

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