Daschner vor mildem Urteil
Im Prozess wegen Folterandrohung fordert der Staatsanwalt eine Geldstrafe auf Bewährung.
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FRANKFURT. Mit überraschend milden Strafanträgen ist der Prozess um die angebliche Folterdrohung des früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner in seine Schlussphase getreten.
Staatsanwalt Wilhelm Möllers forderte wegen schwerer Nötigung beziehungsweise Anstiftung dazu für Daschner eine Geldstrafe von 27 000 Euro ...