Daschner vor mildem Urteil

Im Prozess wegen Folterandrohung fordert der Staatsanwalt eine Geldstrafe auf Bewährung.  

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FRANKFURT. Mit überraschend milden Strafanträgen ist der Prozess um die angebliche Folterdrohung des früheren Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner in seine Schlussphase getreten.

Staatsanwalt Wilhelm Möllers forderte wegen schwerer Nötigung beziehungsweise Anstiftung dazu für Daschner eine Geldstrafe von 27 000 Euro ...

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