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Das Wutkontrolle-Problem

Geldstrafe für Beleidigung und Körperverletzung, Anstiftung der Tochter ist nicht beweisbar.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Mit der Befragung von weiteren vier Zeugen wurde eine Verhandlung wegen Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt fortgesetzt. Die "Verlängerung" zahlte sich für den Angeklagten aus, denn vom Vorwurf der "Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft", wie es juristisch heißt, wurde der 38-Jährige freigesprochen.

Die Beleidigung einer Frau sowie Faustschläge gegenüber einem jungen Mann hatte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag zugegeben (die BZ berichtete). Der 23-Jährige, der damals gefehlt hatte, erschien nun zum Fortsetzungstermin.
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