"Das Thema beschäftigt die Menschen immer mehr"
BZ-INTERVIEW: Reinhard Körner, Dienstvorstand des Notariats Offenburg, zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung / Beides kann jederzeit widerrufen werden.
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OFFENBURG. Bei einer Veranstaltung im Landgericht zum Betreuungsrecht, insbesondere zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, platzte der Saal aus allen Nähten. Auf dem Podium saß auch Notar Reinhard Körner, Dienstvorstand des Notariats Offenburg. Unser Mitarbeiter Robert Ullmann befragte ihn, was mit einer Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung geregelt werden kann, und worauf beim Erstellen zu achten ist.
BZ: Bei der Veranstaltung jüngst war der Saal knallvoll.Körner: Das hat uns alle auf dem Podium überrascht. Die Veranstaltung wurde indes vom Justizministerium des Landes entsprechend beworben. Aber es ist sicher auch so, dass das Thema die Menschen zunehmend beschäftigt und solche Verfügungen zunehmend getroffen werden. Wir haben fast täglich entsprechende Beurkundungswünsche im Notariat.
BZ: Bedarf es dazu einer bestimmten Form?
Körner: Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt sein. Sie enthält die Wünsche und ...