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Das Problem hätte auch ohne Ohrfeigen gelöst werden können

Diese Art von Selbstjustiz an einem Kind dürfe nicht hingenommen werden, so das Amtsgericht / Verfahren wurde gegen eine Auflage einstellt.  

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KENZINGEN. Eingestellt wurde das Strafverfahren gegen einen Mann, der einen Jugendlichen geohrfeigt hatte, weil sich dieser im Bereich einer Rebhütte zusammen mit einem weiteren Jugendlichen angeblich danebenbenommen haben soll. Die Amtsrichterin fand ...

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