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Das Land zahlt nur für den tatsächlichen Bedarf

Neues Kindergartengesetz: Wünsche nach zusätzlicher Kinderbetreuung gibt es vielerorts, manches bleibt freiwillige Leistung.  

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DENZLINGEN/GLOTTERTAL. Gut vier Monate ist es nun alt, das neue Kindergartengesetz, mit dem das Land Baden-Württemberg die Finanzverantwortung für die Kinderbetreuung völlig in die Hände der Gemeinden legt. Für die einen ist das ein wichtiger Schritt in Richtung der gewünschten Kommunalisierung, für die anderen bedeutet dieser Strukturwandel vor allem einen Mehraufwand an ...

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