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Das Kindeswohl geht vor

Karlsruher Verfassungsgericht stärkt die Position lediger Mütter in der Frage des Sorgerechts.  

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KARLSRUHE. Damit hatte kaum jemand gerechnet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verzichtete gestern darauf, die Rechte nicht-ehelicher Väter zu stärken. Ledige Mütter können damit weiterhin verhindern, dass auch der Vater des Kindes ein Sorgerecht erhält.

Zur Entscheidung standen zwei Fälle - einer aus Tübingen, der andere aus dem hessischen Korbach -, bei denen engagierte ledige Väter ihre vollen Rechte einklagen wollten. Kläger Christian G., ein Journalist, betreut seinen Sohn die Hälfte der Woche, während das Kind die restliche ...

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