Das Kindeswohl geht vor
Karlsruher Verfassungsgericht stärkt die Position lediger Mütter in der Frage des Sorgerechts.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Damit hatte kaum jemand gerechnet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verzichtete gestern darauf, die Rechte nicht-ehelicher Väter zu stärken. Ledige Mütter können damit weiterhin verhindern, dass auch der Vater des Kindes ein Sorgerecht erhält.
Zur Entscheidung standen zwei Fälle - einer aus Tübingen, der andere aus dem hessischen Korbach -, bei denen engagierte ledige Väter ihre vollen Rechte einklagen wollten. Kläger Christian G., ein Journalist, betreut seinen Sohn die Hälfte der Woche, während das Kind die restliche ...