Grundsteuer
Das ist nicht gründlich durchdacht
Harry Bachmann (Grenzach-Wyhlen)
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Diese Grundsteuerreform 2025 hat nach meinem Rechtsempfinden nichts mit einer neutralen Aufkommenshöhe laut bekanntem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu tun. Allein die Zusammensetzung der Gutachterausschüsse zur Feststellung der Bodenrichtwerte, Banken, Immobilienmakler, Architekturbüros et cetera, empfinde ich als sehr fraglich. In meinem Fall könnte sich eine über 70-prozentige Grundsteuererhöhung für ein bebautes und nicht veränderbares "Siedlungsgrundstück" ergeben. "Siedlungsgrundstücke" mit Gartenanteil sind zur Selbstversorgung geschaffen worden, der Garten kann nicht zu bebaubarem Bauland geändert werden. Deshalb definiere ich dieses Handling zur Grundsteuer als "nicht gründlich durchdacht". Wer Kritik übt, muss auch einen Vorschlag machen: Deshalb schlage ich vor, das alte System unter Vorbehalt bis zu verfassungsgemäßen und rechtlichen Urteilen beizubehalten.Harry Bachmann, Grenzach-Wyhlen
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren