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Grundsteuer

Das ist nicht gründlich durchdacht

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Zu: "Scharfe Kritik an der Grundsteuerreform", Beitrag von Theo Westermann (Wirtschaft, 24. Oktober)

Diese Grundsteuerreform 2025 hat nach meinem Rechtsempfinden nichts mit einer neutralen Aufkommenshöhe laut bekanntem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu tun. Allein die Zusammensetzung der Gutachterausschüsse zur Feststellung der Bodenrichtwerte, Banken, Immobilienmakler, Architekturbüros et cetera, empfinde ich als sehr fraglich. In meinem Fall könnte sich eine über 70-prozentige Grundsteuererhöhung für ein bebautes und nicht veränderbares "Siedlungsgrundstück" ergeben. "Siedlungsgrundstücke" mit Gartenanteil sind zur Selbstversorgung geschaffen worden, der Garten kann nicht zu bebaubarem Bauland geändert werden. Deshalb definiere ich dieses Handling zur Grundsteuer als "nicht gründlich durchdacht". Wer Kritik übt, muss auch einen Vorschlag machen: Deshalb schlage ich vor, das alte System unter Vorbehalt bis zu verfassungsgemäßen und rechtlichen Urteilen beizubehalten.Harry Bachmann, Grenzach-Wyhlen

Ressort: Leserbriefe

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 05. November 2024: PDF-Version herunterladen

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