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Das Geld der Kinder

Christian Rath
  • Do, 18. Dezember 2003
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Haftung für Heimkosten verschärft / Indirekt sind jetzt auch Schwiegersöhne in der Pflicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Kinder von pflegebedürftigen Eltern stärker in die Pflicht. Statt Geld auf die hohe Kante zu legen, müssen unterhaltspflichtige Kinder künftig dem Sozialamt übernommene Heimkosten erstatten. Auch angeheiratete Ehegatten können sich dem nicht mehr völlig entziehen.

Das Urteil passt in diese Zeit, in der soziale Risiken verstärkt privatisiert werden. Oft reichen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten für alte ...

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