Das Eintreiben von Bußgeldern in der Schweiz und in Frankreich ist schwierig
Die deutschen Kommunen und Behörden verschicken Mahnungen und Bescheide an Verkehrssünder in den Nachbarländern. Allzu oft bleiben diese aber ohne Folgen. Woran liegt das?
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In Grenznähe ist die Frage ein Dauerbrenner. Werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung grenzüberschreitend geahndet? Müssen Parksünder aus der Schweiz, für die deutsche Bußgelder verglichen mit denen jenseits der Grenze ohnehin in der Kategorie vernachlässigbar rangieren, überhaupt mit Verfolgung rechnen? Die Antwort ist: Theoretisch ja, praktisch eher nein. Grenzüberschreitend werden zwar Bescheide und ...