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Darauf sollten Mieter achten

DREI FRAGEN zur Betriebskostenabrechnung an Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.  

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Post vom Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten muss rechtzeitig ankommen.   | Foto: Christin Klose
Post vom Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten muss rechtzeitig ankommen. Foto: Christin Klose

Aufzug, Heizung, Versicherungen: Vermieter können Mieter an den laufenden Kosten ihrer Immobilie beteiligen. Was in der Theorie einfach klingt, sorgt in der Praxis aber oft für Streit. Denn bei der Abrechnung der Betriebskosten kommt es auch zu Fehlern. Welche das sind, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund im Gespräch mit DPA-Autor Frank Zielke.

Bis wann muss ich die Betriebskostenabrechnung bekommen?
Jutta Hartmann: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorlegen. Der ...

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