Fragen und Antworten
Corona-Krise: Welche Eltern Anspruch auf Notfallbetreuung haben
Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können Eltern, die im Bereich der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, ihre Kinder in Notbetreuung geben. Was das genau heißt – ein Überblick.
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Eltern von Kita-, also Kindergarten- und Krippenkindern, sowie von Grundschulkindern und Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6, die in der Gesundheitsversorgung, aber auch bei Herstellern von notwendigen Medizinprodukten und Lebensmitteln, bei ...