Bei der Kommunalwahl dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige antreten. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, in dem das möglich wird. Welche Auswirkungen hat das? Und welche Probleme bringt es mit sich?
Was ist neu?
Dass 16- und 17-Jährige bei den Kommunalwahlen ihre Stimmen abgeben dürfen, ist in Baden-Württemberg nach 2014 und 2019 schon zum dritten Mal der Fall. So wie in inzwischen zehn weiteren Bundesländern gilt das Mindestwahlalter von 16 Jahren, das bundesweit auch erstmals für die Europawahl gilt. Neu ist, dass das ...