Handball
Causa André Fuhr: Darf die Kommission weiter arbeiten?
Am 15. November will das Landgericht Dortmund ein Urteil im Rechtsstreit zwischen Trainer André Fuhr und dem Deutschen Handballbund verkünden. Es droht das Ende der Aufarbeitungskommission.
dpa
Mo, 4. Nov 2024, 12:18 Uhr
Handball Allgemein
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Handballtrainer Fuhr wehrt sich dagegen, dass eine vom DHB eingesetzte, unabhängige Kommission die Vorwürfe zahlreicher Spielerinnen gegen ihn aufarbeitet. Es geht um Machtmissbrauch und emotionale Gewalt. Mit ihrer fristlosen Kündigung bei Borussia Dortmund hatten die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger den Fall im September 2022 öffentlich gemacht und schwere Vorwürfe gegen Fuhr erhoben.
In seiner bislang einzigen Stellungnahme hatte Fuhr der "Sport Bild" vor einem Jahr gesagt: "Bezogen auf das, was ich gelesen habe, kann ich nur sagen: Es gibt Sachverhalte, die nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, die so nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, an die ich mich nicht in der geschilderten Form erinnern kann oder eine andere Erinnerung habe." Nachdem das Landesgericht Dortmund Fuhrs Eilantrag zunächst zurückgewiesen hatte, war die sofortige Beschwerde erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Untersagung der Arbeit der Aufarbeitungskommission statt.
Im Beschluss hieß es, dass das Einsetzen einer externen Kommission in der Verbandssatzung nicht vorgesehen sei. Fuhr müsse nicht tolerieren, dass eine unabhängige Kommission im Verborgenen Ermittlungen gegen ihn führe. "Das Gericht hat sich zu wenig mit dem eigentlichen Auftrag von Aufarbeitungskommissionen und dieser konkreten Aufarbeitungskommission auseinandergesetzt", kritisierte Orth und bewertete die Entscheidung als "falsches Signal" für sportverbandliche Aufklärungsbemühungen.
Das Landgericht Dortmund hatte zuletzt einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet. Sollten sich beide Parteien nicht einigen können, ist für den 15. November ein Verkündungstermin festgelegt.
Das Urteil könnte Folgen für andere Sportverbände haben, die Missbrauchsfälle aufklären wollen. Wenn der Beschluss ohne Berücksichtigung wichtiger gesellschafts- und verbandspolitischer Interessen im Hinblick auf die Aufarbeitung interpersoneller Gewalt stehen bliebe, könnten sich die Sportverbände aus Rechtsgründen an der Installation und Durchführung entsprechender Aufarbeitungsmechanismen gehindert sehen, sagte Orth. Aufarbeitungsprozesse könnten sich so noch länger ziehen als ohnehin schon.
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