Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg stehen in den Startlöchern
Bald kann gemeinsam in größerem Umfang Cannabis gezüchtet und geerntet werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes dürfen Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli nun die Erlaubnis beantragen.
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Weitergabe erlaubt – aber nur an Mitglieder der Anbauvereinigung. Die Cannabis Social Clubs stellen ab Montag Anträge auf Erlaubnis. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Drei Monate nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ist nun wie geplant der nächste Schritt vollzogen. Ab 1. Juli können Anbauvereinigungen aus ganz Baden-Württemberg beim Freiburger Regierungspräsidium (RP) die Erlaubnis zum gemeinsamen Züchten und Ernten von Cannabis beantragen. Regierungspräsident Carsten Gabbert rechnet auf Grundlage von ...