Bald kann gemeinsam in größerem Umfang Cannabis gezüchtet und geerntet werden. Drei Monate nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes dürfen Anbauvereinigungen ab dem 1. Juli nun die Erlaubnis beantragen.
Weitergabe erlaubt – aber nur an Mitglieder der Anbauvereinigung. Die Cannabis Social Clubs stellen ab Montag Anträge auf Erlaubnis. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Drei Monate nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes ist nun wie geplant der nächste Schritt vollzogen. Ab 1. Juli können Anbauvereinigungen aus ganz Baden-Württemberg beim Freiburger Regierungspräsidium (RP) die Erlaubnis zum gemeinsamen Züchten und Ernten von Cannabis beantragen. Regierungspräsident Carsten Gabbert rechnet auf Grundlage von ...