BZ-INFOTELEFON: Keine Klarheit in der Schweiz

Bund und Kantone empfehlen unterschiedliche Regelungen zur Krankenversicherung / Auf jeden Fall auf Fristen achten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Wie regle ich meine Krankenversicherung? Das war die zentrale Frage bei der Telefonaktion von Badischer Zeitung und Bundesversicherungsanstalt für Angestellte zu den bilateralen Fragen zwischen der EU und der Schweiz. Zeitweise brach das Telefonnetz zusammen, so groß war das Interesse an Information.

Die bilateralen Verträge gelten seit dem 1. Juni. Sie bringen für EU-Bürger viele Erleichterungen, namentlich für die vielen tausend Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten. Einige Regelungen schaffen aber auch Unsicherheit. Dazu gehört:
KRANKENVERSICHERUNG:
...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel