Bußgelder für Wildplakatierung: "Teurer als mit 80 durch die 30-Zone fahren"
Mehr als 50 Bußgeldverfahren betreibt die Stadt Freiburg aktuell gegen Party- und Konzertveranstalter wegen Wildplakatierung. Einige Betroffene vertritt der Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers. Warum er das Vorgehen der Stadt für rechtlich problematisch hält:
Fr, 26. Jul 2013, 18:00 Uhr
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Auf welcher rechtlichen Grundlage geht die Stadt Freiburg aktuell gegen Wildplakatierer vor?
Jan-Georg Wennekers: Auf zwei Grundlagen: Aufgrund von Straßenrecht und aufgrund der "Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg". Diese Polizeiverordnung hat der Rat 2009 überarbeitet. Paragraph 6 der Verordnung legt fest, dass jegliches Plakatieren im ...