Burdas Jubiläum und die Steuer

BFH beendet jahrelangen Streit um Kosten für 50. Geburtstag.  

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OFFENBURG/MÜNCHEN. Auch ein Unternehmer, der an seinem Geburtstag rund 2500 Gäste einlädt - die meisten davon seine Arbeitnehmer - darf die Kosten der Feier nicht von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) nach einem Streit klargestellt, der sich über 14 Jahre hinzog und mit dem letztlich eine Entscheidung des Finanzamts Offenburg bestätigt wurde. Die Behörde war von der Burda GmbH verklagt worden, weil sie die Kosten der 50. Geburtstagsfeier von Hubert Burda nicht als steuerlich absetzbar anerkennen wollte.

Eben erst hat der Offenburger Verleger seinen 65. Geburtstag gefeiert. Wie berichtet, lud er die Beschäftigten in Offenburg nach einem Empfang mit Umtrunk zu Schäufele und Kartoffelsalat in die Medienpark-Kantine ein. ...

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