Bundesregierung darf Corona-Kredite nicht so einfach für Klimaschutz verwenden
Die Ampel hat Corona-Kredite zugunsten des Klimaschutzes umgeschichtet. Diesem Vorhaben hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. Das Urteil lässt aber andere Möglichkeiten offen.
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Das Bundesverfassungsgericht hat auf Klage von 197 CDU/CSU-Abgeordneten den 60-Milliarden-Euro-Trick der Bundesregierung zur Umgehung der Schuldenbremse für nichtig erklärt. Die Karlsruher Richter sind aber großzügig bei der Möglichkeit, den Schaden zu reparieren. Wohl deshalb erging das Urteil einstimmig.
Die Ampel-Abgeordneten beschlossen im Februar ...