Illegale Einfuhr

Bundespolizei findet verbotene Feuerwerkskörper in Fahrzeug

Eine illegale Einfuhr von Feuerwerkskörpern hat die Bundespolizei in Neuenburg am Rhein verhindert. Sie kontrollierte einen 32-jährigen Franzosen am Grenzübergang Rheinbrücke.  

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So genannte „Polenböller“,...lten als sehr gefährlich. (Symbolbild)  | Foto: Bodo Marks (dpa)
So genannte „Polenböller“, wie hier auf dem Bild, gelten als sehr gefährlich. (Symbolbild) Foto: Bodo Marks (dpa)
Mit verbotenen Feuerwerkskörpern im Kofferraum ist ein 32-Jähriger in Neuenburg nach Deutschland eingereist. Einsatzkräfte der Bundespolizei stellten die Gegenstände sicher. Sie kontrollierten den französischen Staatsangehörigen am Mittwochnachmittag, 15. Januar, bei der Einreise am Grenzübergang Neuenburg Rheinbrücke. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs wurden im Kofferraum 13 Böller aufgefunden.

Zahlreiche Feuerwerkskörper ohne Kennzeichnung

Bei den Gegenständen handelt es sich um zwölf Feuerwerkskörper der Kategorie 3 ohne CE-Kennzeichnung und einen Feuerwerkskörper der Kategorie 3 mit CE-Kennzeichnung.

Einfuhr ohne Nachweis ist auch mit CE-Zeichen verboten

Feuerwerkskörper ohne CE-Kennzeichnung dürften gar nicht und Feuerwerkskörper Kategorie 3 mit CE nur mit Berechtigungsnachweis nach Deutschland eingeführt werden. Da der 32-Jährige keinen entsprechenden Nachweis vorbringen konnte, wurden alle 13 Feuerwerkskörper sichergestellt. Wegen einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz wurde durch die Bundespolizei ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet.

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