Böllerei

Bundesgerichtshof: Wer zündelt, muss auch zahlen

Wer im Stadion Pyrotechnik abfackelt, muss für Geldstrafen geradestehen, die den jeweiligen Verein betreffen. Das hat nun der BGH entschieden – und ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln kassiert.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Böller explodiert bei einer Polize...atz von Pyrotechnik in Stadien zeigen.  | Foto: dpa
Ein Böller explodiert bei einer Polizeivorführung. Sie soll die Wirkungsweise und die Gefährlichkeit beim Einsatz von Pyrotechnik in Stadien zeigen. Foto: dpa
Wer im Stadion mit Böllern wirft, muss auch für eventuelle Strafen des Vereins aufkommen. Das hat an diesem Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Er hob dabei eine anders lautende Entscheidung des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Schlagworte: Wolfgang Eick, Thomas Schönig

Weitere Artikel