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Urteil

Bundesgerichtshof lehnt Klage von Sohn ab, dessen Vater künstlich ernährt wurde

BZ-Plus Für eine medizinisch sinnlose Verlängerung des Lebens kann es keinen Schadensersatz geben. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil.  

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Kläger Heinz Sening meint, dass sein demenzkranker Vater unnötig lange am Leben erhalten wurde. Foto: dpa
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