Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen

BUND darf bei Altlasten in der Erde doch gegen BASF klagen

BZ-Plus Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aus der Vorinstanz gekippt: Der Bund für Umwelt und Naturschutz darf gegen Pläne der BASF klagen. Die will am Hochrhein Altlasten in der Erde lassen.  

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Ein Gelände, zwei Verfahren: Im vorder...eren will die BASF die Erde ummanteln.  | Foto: Erich Meyer
Ein Gelände, zwei Verfahren: Im vorderen Teil hat die Roche das belastete Erdreich ausgehoben, im hinteren will die BASF die Erde ummanteln. Foto: Erich Meyer
Seit Jahren gibt es in Grenzach-Wyhlen am Hochrhein Streit um belastetes Erdreich, die sogenannte Kesslergrube. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagabend entschieden: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) darf gegen die Genehmigung des Sanierungsplans der Chemiefirma BASF klagen. Die vorherige Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, hatte ...

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