Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aus der Vorinstanz gekippt: Der Bund für Umwelt und Naturschutz darf gegen Pläne der BASF klagen. Die will am Hochrhein Altlasten in der Erde lassen.
Seit Jahren gibt es in Grenzach-Wyhlen am Hochrhein Streit um belastetes Erdreich, die sogenannte Kesslergrube. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstagabend entschieden: Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) darf gegen die Genehmigung des Sanierungsplans der Chemiefirma BASF klagen. Die vorherige Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, hatte ...