Bürgersaal reserviert für Einheimische
Kritik an strenger Auslegung: Der Schönauer Saal darf von Privatleuten nur angemietet werden, wenn sie in der Stadt wohnen.
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SCHÖNAU. Wer darf den Bürgersaal in Schönau mieten? Um diese Frage ging es im Gemeinderat am Montagabend. Die Benutzungsordnung des Saals für bis zu 200 Menschen grenzt den Kreis der Privatpersonen auf Schönauer Bürger ein. Doch was ist mit jenen Interessenten, deren ganze Familie in Schönau wohnt und die vor Kurzem in eine Nachbargemeinde umgezogen sind?
Der Bürgersaal befindet sich im Feuerwehrgerätehaus und bietet viele Parkplätze. Damit empfiehlt er sich nicht nur für kulturelle Veranstaltungen sowie für Vereine und Schulen, sondern auch für ...