Bürgerinitiative sieht sich bestätigt
Nach der VGH-Entscheidung.
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ST. PETER (mad). Die Bürgerinitiative lebendiger Ortskern St. Peter, die sich gegen eine Bebauung der Doldenmatten mit einem Lebensmittelmarkt stellt, sieht sich in ihrem Handeln durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg bestätigt.
Die Mannheimer Richter hätten frühere Aussagen zur Zulässigkeit von Bürgerbegehren bei Grundsatzentscheidungen im Vorfeld von Bauleitplanverfahren ...