Bürgerentscheid kann stattfinden
Landratsamt gibt Okay / Bei Heitersheimer Einwohnerversammlung am Donnerstag, 3. März, steht Nordumgehung im Mittelpunkt.
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HEITERSHEIM. Die BI Pro Landschaftsschutz und Verkehrssicherheit hatte Einwände hervorgebracht gegen die Rechtmäßigkeit des Bürgerentscheids zur Nordumgehung (die BZ berichtete darüber). Inzwischen hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt diese Einwände geprüft und zurückgewiesen. Die vorliegende Fragestellung sei deutlich und klar formuliert und richte sich nicht unmittelbar gegen das Bauleitplanungsverfahren. Derweil steht die Einwohnerversammlung bevor, um die es Diskussionen gibt.
In dem Bürgerentscheid geht es um die Frage, ob die Stadt Grundstücke erwerben soll auf der Grundlage des Planentwurfs für die Nordumgehung. Vorliegend habe der Bürger durch den Bürgerentscheid über die Frage des Kaufs von Grundstücken zu entscheiden. Die Fragestellung sei in der Sache demnach nicht ...