Bürgerbegehren zulässig: Hängepartie um Teninger Beigeordnetenstelle geht weiter
Ob die im April beschlossene Beigeordnetenstelle in Teningen kommt, bleibt offen. Das Bürgerbegehren vom 1. Juli ist zulässig. Nun entscheidet der Gemeinderat – oder die Bürger. Die Hängepartie geht also weiter.
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Einstimmig bei einer Enthaltung beschloss der Teninger Gemeinderat am Dienstagabend, dass das am 1. Juli angestrengte Bürgerbegehren zulässig ist. Darin wird gefordert, dass die mehrheitlich getroffene Entscheidung vom 2. April, die Hauptsatzung zu ändern und eine Beigeordnetenstelle zu schaffen, aufgehoben wird. Die Entscheidung ist eine reine Formalität, die für den Fortgang des Verfahrens notwendig war.
Innerhalb von zwei ...