Rheintalbahn
Bremst ein brütendes Vogelpaar den Bau der Bahntrasse aus?
Weil im Bereich Buggingen ein brütendes Trielpaar gesichtet wurde, muss ein Vogelschutzgebiet errichtet werden. Dort, wo eigentlich die Bürgertrasse der Rheintalbahn verlaufen soll. Was nun?
Di, 7. Jun 2016, 20:19 Uhr
Südwest
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Dürre, staksige Beine, große Augen, die ihm einen ständig überraschten Blick verleihen, eine sanfte Sandfärbung, dabei etwas größer als eine Taube: Der Triel ist nicht besonders furchteinflößend. Doch bei Buggingen sorgt der Vogel gerade für Schrecken. Denn wo der Triel ist – und 2014 wurde bei Buggingen ein brütendes Paar gesichtet –, ist laut EU-Recht Vogelschutzgebiet. Und das erschwere den Bau einer Bahntrasse.
Buggingen, das ist der Ort, durch den die Bahn ursprünglich die Rheintalbahn führen wollte. Es folgte jahrelanger Protest und schließlich der Kompromiss der Bürgertrasse. Die Schienen sollen an dem Ort zwischen Bad Krozingen und Müllheim vorbeiführen. Und jetzt soll ein Vogel das alles gefährden? Bei vielen Bürgern Buggingens geht die Sorge um, dass die Bahn die Mehrkosten und die notwendige juristische Neubewertung der Bauplanung als Vorwand nutzt, um zurück zur alten Streckenführung zu kommen.
Die Bahn beteuert: "Die ursprüngliche Planung ist vom Tisch", sagt Nils Johannsen, der Projektbeauftragte des Unternehmens für den betroffenen Streckenabschnitt. Politisch sei eine Rückkehr zur sogenannten Antragstrasse ohnehin nicht durchsetzbar. Selbst Mehrkosten von bis zu 50 Millionen würden die Bürgertrasse nicht kippen. "Die Hoffnung ist groß", so Johannsen weiter, dass die Bürgertrasse genehmigungsfähig ist – trotz Vogelschutzgebiet. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse über eine dritte Variante nachgedacht werden. Eine solche Alternative war bislang aber bei keiner Planung Thema, Vorschläge dafür liegen in keiner Schublade, sagt Johannsen.
Bevor die Bahn genauere Zahlen über mögliche Mehrkosten berechnen kann, muss das Regierungspräsidium die Schutzbestimmungen genau ausweisen. Das Gebiet ist grob abgesteckt – die Bürgertrasse würde hindurchverlaufen. Das Regierungspräsidium als Naturschutzbehörde hält dagegen, dass die genaue Lage sich danach richten werde, wo der Vogel tatsächlich nistet – der Triel schafft sich sein Schutzgebiet selbst. Daher sieht man die förmliche Ausweisung des Vogelschutzgebietes auch eher als Vorteil an gegenüber dem jetzigen Zustand. Denn derzeit unterliegt ein Triel-Brutgebiet den strengeren europäischen Regeln.
Ist ein Vogelschutzgebiet nach deutschem Recht ausgewiesen, greife das etwas mildere deutsche Recht, das auch Ausnahmen zulasse, wie Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer in einer Stellungnahme betont. Das Verkehrsministerium sieht derzeit keine naturschutzrechtlichen Probleme, die gegen den Bau der Bürgertrasse sprächen. Auch könne man die Rechnung der Bahn mit Mehrkosten von 50 Millionen Euro nicht recht nachvollziehen.
Roland Diehl, Sprecher der Bürgerinitiative Mut, verweist darauf, dass im vergangenen Jahr kein Triel beobachtet wurde und unklar sei, ob er in diesem Jahr oder später zurückkehre. Auch solle man bedenken, dass im Elsass eine große Triel-Kolonie ansässig sei – der Vogel sei geschützt, aber nicht vom Aussterben bedroht. Allein in Frankreich und Spanien sollen 50.000 Brutpaare leben, schreibt Buggingens Bürgermeister Johannes Ackermann in der Begründung seines Widerspruchs. Aus diesem recht üppigen Bestand sei vermutlich das einzelne Paar über den Rhein gekommen, glaubt Diehl.
Da der Triel aber ein Vogel sei, der sich vergleichsweise leicht umsiedeln lasse und alternative Brutgebiete gerne annehme, sehe er das Thema derzeit gelassen. Denkbar sei zudem, das Schutzgebiet so zu legen, dass einerseits die Bahntrasse nicht tangiert ist und zweitens eine engere Verbindung mit der Kolonie im Elsass entsteht. Die Gemeinde hat dennoch inzwischen Einspruch gegen die Planung des RP eingelegt. Auch weil befürchtet wird, dass die Landwirtschaft und Baugebiete betroffen werden sein.
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