Böllern in Grenzach-Wyhlen ist außer an Silvester nur selten erlaubt
Das Ordnungsamt in Grenzach-Wyhlen geht restriktiv mit Feuerwerken außerhalb von Silvester um. Kleine Feuerwerke sind nur ausnahmsweise erlaubt, Anfragen gibt es aber immer wieder.
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Kleine Feuerwerke, etwa zu einem runden Geburtstag, sind nur ausnahmsweise gestattet. Foto: IrisImages/adobe.com
Der Sinn von Feuerwerken wird alljährlich zu Silvester kontrovers diskutiert. Auch über das Jahr wollen Bürger, Firmen oder Vereine ihre Feste mit knallenden Lichterblumen in der Nacht krönen. Im Ordnungsamt laufen immer wieder Genehmigungsanträge für solche Feuerwerke auf. Amtsleiter Jürgen Käuflin stellte im Gemeinderat eine Richtlinie vor, die Anlässe definiert, bei denen eine Genehmigung möglich sein soll.
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