Böllern, aber mit Vorsicht
Lärm- und Brandschutz haben Vorrang / Heute beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk
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LAHR. Vom heutigen Dienstag an dürfen die Geschäfte Silvesterfeuerwerk verkaufen und dies noch bis einschließlich Donnerstag. Geböllert werden darf offiziell nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Die Stadt Lahr verzichtet zwar darauf, in der Innenstadt Sperrbezirke auszuweisen, in denen es aus Brandschutzgründen verboten ist, Feuerwerk abzubrennen, aber Brand- und Lärmschutz haben Vorrang vor dem Silvesterfeuerwerk.
Darauf hat gestern nochmals das Landratsamt hingewiesen in Verbindung mit einer Änderung des Sprengstoffgesetzes. Danach ist es aus Gründen des Brandschutzes seit dem 1. Oktober 2009 generell ...