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Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht hat eine Hundehalterin aus Freiburg einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 80 Euro akzeptiert. Ihr Hund hatte im April 2002 das Grundstück durch ein offen stehendes Tor unbemerkt ...